CE-Zertifikate – zeitnah, zielführend, zukunftssicher
Die CE-Kennzeichnung ist als Prüf- und Gütesiegel unerlässlich, um Produkte in der EU in Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen. Im Zusammenhang mit dieser Eintrittskarte und ihren komplexen rechtlichen Regelungen treten Fragen auf, die Hersteller und Inverkehrbringer hundertprozentig beantworten müssen.
Welche Richtlinien, welche Konformitätsverfahren, welche Ausnahmeregelungen gelten für Ihr jeweiliges Produkt? Welche Maßnahmen sind konkret durchzuführen, um Ihrem Erzeugnis den EU-weiten Markt zu eröffnen? Bringen Sie mit meinem Portfolio Ihr Produkt auf diesen Weg:
Von der CE-Beratung über die notwendige Technische Dokumentation bis zur Konformitätserklärung und CE-Zertifizierung ist das Ingenieurbüro Sünder darauf spezialisiert, Ihr Unternehmen zu unterstützen.
CE-Kennzeichnungs-Prozess: der Pfad zum Prädikat
- Ablauf für neues Produkt
- Recherchieren relevanter Richtlinien und Normen.
- Ermitteln der Anforderungen und Maßnahmen.
- Definieren des Umfangs der technischen Unterlagen.
- Durchführen der Risikobeurteilung.
- Erstellen der Betriebsanleitung.
- Zusammenstellen der Technischen Dokumentation.
- Bei Export des Produktes Übersetzung der Benutzerinformationen in die Sprache des Verwenderlandes.
- Ausstellen der Konformitätserklärung.
- Anbringen des CE-Zeichens.
- Ablauf bei Umbau und Modernisierung
- Klären, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt.
- Falls nicht, Nachführen der Risikobeurteilung, bei Bedarf Ergreifen zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen und Ergänzen der technischen Unterlagen.
- Falls ja, Neudurchlauf des gesamten CE-Zertifizierungsverfahrens.
Konformitätsverfahren wurden in EU-Richtlinen festgelegt
Je nach Produkt gelten verschiedene EU-Richtlinien, die in Deutschland mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den zugehörigen Verordnungen (ProdSV) in nationales Recht umgesetzt wurden, z. B. Maschinenrichtlinie => 9. ProdSV (Maschinenverordnung).
New Legislative Framework
Im „New Legislative Framework“ der EU-Kommission wurden die Schutzziele zur Produktsicherheit definiert. Der Hersteller führt selbst und eigenverantwortlich das Konformitätsverfahren für sein Produkt durch.
Eigengebrauch
Die CE-Kennzeichnungspflicht gilt auch für Betreiber, die Maschinen und Anlagen für den Eigengebrauch modifizieren, modernisieren und zusammenstellen.
"Eine Gesamtheit von Maschinen...
die ... so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit
funktionieren", auch Maschinenanlage oder Linie genannt, gilt als eine Maschine und wird entsprechend zertifiziert.
Gesamtheit von Maschinen
Interpretationspapier des BMA zu verketteten Anlagen
Startseite der Europäischen Union für Richtlinien und harmonisierte Normen
Auf der EU-Website gibt es nur noch unverbindliche kumulierte Normenlisten.
Nur die ursprüngliche Normenliste und die aktuellen Durchführungsbeschlüsse zeigen, welche harmonisierten Normen gelten.
Übersicht über die CE-Richtlinien und ihre nationalen Umsetzungen in Deutschland
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Aktuelle Informationen
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Sie gilt ab dem 20. Januar 2027.
Aktualisierter Leitfaden zur Maschinenrichtlinie verfügbar
Freier Zugang zu harmonisierten Normen
Die ersten Lesbarkeitsplattformen könnten bald zur Verfügung stehen.
Harmonisierte Normen der für den Maschinenbau relvanten CE-Richtlinien:
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU
ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU
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